Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Beschreibung
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Voraussetzungen
Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.Fristen
Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
- Unbemannter Freiballon - Betrieb
Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.
Formulare
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung
Fassung vom 12.10.2017
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenVerwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach