Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Fluglehrer; Beantragung der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung


Beschreibung

Eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone kann erteilt werden.

Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zum Ausbilden von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erweitert werden.

Um die Rechte aus einer Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben zu dürfen, ist eine Verlängerung oder - soweit diese bereits abgelaufen ist - eine Erneuerung erforderlich.

Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).


Voraussetzungen

Für die Verlängerung eines FI-Zeugnisses sind mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Flugunterricht
    • Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung als FI, CRI, TRI oder als Prüfer
    • Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
    • Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
  • Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
  • erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung) 

Für mindestens jede zweite anschließende Verlängerung im Falle eines FI(A) oder FI(H) bzw. jede dritte Verlängerung im Falle eines FI(As), (S) und (B) muss der Inhaber eine Kompetenzbeurteilung absolvieren.

Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.
 
Für eine Verlängerung eines CRI-Zeugnisses muss der Bewerber vor dem Ablaufdatum des CRI-Zeugnisses mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen die 10 Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein, 
  • eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO
  • die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge 

Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung CRI müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.


Verfahrensablauf

Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)


Formulare


Kosten

40,00 bis 80,00 EUR

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de