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Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen; Anmeldung und Abmeldung


Beschreibung

Wenn eine zugelassene Ausbildungseinrichtung (ATO) "neue" oder zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der Ausbildung einsetzen möchte, sind diese der zuständigen Behörde gegenüber näher zu bezeichnen. Sie werden in das Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge (Anlage 3 zum ATO-Zeugnis) aufgenommen.

Die notwendigen Angaben und im Falle der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Formblatt unter "Formulare".

Wenn ein Luftfahrzeug nicht mehr im Rahmen der Ausbildung eingesetzt wird, muss es abgemeldet werden. Es wird dann aus der Anlage 3 zum ATO-Zeugnis gelöscht.


Verfahrensablauf

Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)


Kosten

100,00 EUR

Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de