Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen; Anmeldung und Abmeldung
Beschreibung
Wenn eine zugelassene Ausbildungseinrichtung (ATO) "neue" oder zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der Ausbildung einsetzen möchte, sind diese der zuständigen Behörde gegenüber näher zu bezeichnen. Sie werden in das Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge (Anlage 3 zum ATO-Zeugnis) aufgenommen.
Die notwendigen Angaben und im Falle der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Formblatt unter "Formulare".
Wenn ein Luftfahrzeug nicht mehr im Rahmen der Ausbildung eingesetzt wird, muss es abgemeldet werden. Es wird dann aus der Anlage 3 zum ATO-Zeugnis gelöscht.
Verfahrensablauf
Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.Erforderliche Unterlagen
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
- Änderung des Lehrkörper- und des Luftfahrzeugflottenverzeichnisses der ATO / DTO
Sie können eine Anzeige für das Bestandsverzeichnis der ATO/DTO gemäß ORA.ATO oder Teil DTO der VO (EU) 1178/2011 online übermitteln.
Kosten
100,00 EURRechtsgrundlagen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach

