Unbemanntes Fluggerät; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen UAS-Gebiet
Beschreibung
Unter dem Oberbegriff „unbemannte Fluggeräte" fasst man unbemannte Luftfahrtsysteme (umgangssprachlich „Drohnen") und Flugmodelle zusammen. Unbemannte Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft System – UAS) sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Hierzu zählen z. B. Quadro-/Hexa-/Oktokopter für gewerbliche Fotoaufnahmen, Werbeluftschiffe, aber auch Modellflugzeuge, wenn sie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
Bei Nutzung zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung handelt es sich um Flugmodelle. Rechtlich werden die Flugmodelle und die unbemannten Luftfahrtsysteme als unbemannte Fluggeräte weitestgehend gleich behandelt.
Seit dem 31.12.2020 gilt für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten grundsätzlich die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Daneben sind auch noch einige Vorschriften des nationalen Rechts für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zu beachten. In begründeten Einzelfällen können nach § 21 i Abs.1 LuftVO Ausnahmen von den Regelungen des § 21 h LuftVO zugelassen werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter „Formulare“.
Unter „Weiterführende Links“ können Sie Informationen zur aktuellen Rechtslage für den Betrieb unbemannter Fluggeräte finden.
Fristen
Möglichst 10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag (Erlaubnis nach § 21 i Abs. 1 LuftVO)Formulare
Kosten
Einzelerlaubnis nach § 21 i Abs. 1 LuftVO: 50,00 - 3.500,00 EURRechtsgrundlagen
- §§ 21 i Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
Fassung vom 06.06.2020
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenVerwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu den neue EU-Regelungen für Drohnen
- Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes mit ausführlichen FAQs insbesondere zum Thema „Drohnenführerschein“
- Informationen der EASA (in englischer Sprache) mit FAQs ausschließlich zur EU-DVO (ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts)
- Online-Registrierungsportal für UAS-Betreiber des Luftfahrt-Bundesamtes
- Onlinekurs Drohnenführerschein
- Liste der vom LBA benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF)
- Betriebsgenehmigungen / LUC - Informationen und Antragsformulare des Luftfahrt-Bundesamtes
Verwandte Themen
- Modellflugerlaubnis; Beantragung
- Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung der Registrierung als Betreiberin oder Betreiber
- Drohnenflug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach