Trink- und Abwasseranlage; Beantragung einer Härtefallförderung


Beschreibung

Zweck

In Härtefällen werden Vorhaben zur Sanierung bestehender Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gefördert, wenn diese zu unzumutbaren Belastungen von Gebietskörperschaften sowie Bürgerinnen und Bürgern führen.

Gegenstand

Gefördert wird in Härtefällen

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Kommunalunternehmen, die Beiträge und/oder Gebühren bzw. Wasserpreise erheben; Unternehmen in Privatrechtsreform sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit eine Gebietskörperschaft zu 100% beteiligt ist.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Härtefallförderung erfolgt für Vorhaben nach Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 RZWas 2025 längenabhängig mit festen Förderpauschalen. Bei Vorhaben nach Nrn. 2.2.3, 2.2.4 und 2.2.5 ergeben sich die Förderpauschalen anhand von Einwohnerzahlen. Die zuwendungsfähigen Kosten werden durch die im Bauausgabebuch nach Ausführung der Maßnahme vorgetragenen Ausgaben abzüglich der nichtzuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 5.3 RZWas 2025 ermittelt.

Art und Höhe

Die Zuwendungen werden projektbezogen im Wege der Anteilfinanzierung als Zuweisungen gewährt. Die Härtefallförderung erfolgt mit festen Förderpauschalen (netto)bei Erreichen der Härtefallschwelle 1:

Die Zuwendung wird auf mindestens 40 % und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten und maximal fünf Millionen Euro im 4-Jahres-Zeitraum festgesetzt. Ab Erreichen der Härtefallschwelle 2 erhöhen sich die Förderpauschalen auf:

Die Zuwendung wird ab Erreichen der Härtefallschwelle 2 auf mindestens 70 % und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten und maximal fünf Millionen Euro im 4-Jahres-Zeitraum festgesetzt.

Die Förderung von Wasserverbundleitungen und Verbund-Abwasserkanälen erfolgt längenabhängig ohne Notwendigkeit eine Härtefallschwelle zu erreichen:

Die Zuwendung wird auf maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung und jeweils maximal drei Millionen im 4-Jahres-Zeitraum festgesetzt.

Daneben gibt es noch folgende Förderpauschalen:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Fristdatum: 30.09.2028 Es gilt der Posteinlaufstempel des Wasserwirtschaftsamtes.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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