Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung
Beschreibung
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.
Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass
- alle Anforderungen, die die Verordnung (EU) 2018/1139 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 965/2012 an Betreiber von gewerblichen Luftverkehrsbetrieb stellt, eingehalten werden,
- alle betriebenen Luftfahrzeuge über ein Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen,
- die Struktur und Leitung des Betreibers geeignet und der Größe sowie dem Umfang des Flugbetriebs angemessen ist.
Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.
Fristen
keine festgelegten Fristen, frühestmögliche KontaktaufnahmeErforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Betriebshandbuch
gemäß ORO.MLR.100 der VO (EU) Nr. 965/2012
Formulare
- Antrag auf Erteilung/Änderung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate – AOC)
- Konformitätserklärung zum Antrag der Genehmigung einer Minimum Equipment List
Kosten
1.100,00 bis 16.000,00 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach

