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Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung


Beschreibung

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.

Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass

  • alle Anforderungen, die die Verordnung (EU) 2018/1139 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 965/2012 an Betreiber von gewerblichen Luftverkehrsbetrieb stellt, eingehalten werden,
  • alle betriebenen Luftfahrzeuge über ein Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen,
  • die Struktur und Leitung des Betreibers geeignet und der Größe sowie dem Umfang des Flugbetriebs angemessen ist.

Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.


Fristen

keine festgelegten Fristen, frühestmögliche Kontaktaufnahme

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Betriebshandbuch

    gemäß ORO.MLR.100 der VO (EU) Nr. 965/2012


Formulare


Kosten

1.100,00 bis 16.000,00 Euro

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de