Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten


Beschreibung

Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag.

Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.


Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Bayern haben.

Kosten

Ehrung zum Alters- und Ehejubiläum: kostenfrei

Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail


Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/