Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.


Voraussetzungen

Die Lehrrettungswache muss


Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich bei der für die Rettungswache örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung als Lehrrettungswache.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Formulare


Kosten

Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 Euro

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de