Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:


Verfahrensablauf

Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 Euro

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de