Container; Beantragung der Zulassung


Beschreibung

Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.

Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.


Voraussetzungen

Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Schwaben

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift


86145 Augsburg

Telefon

+49 821 327-01

Fax

+49 821 327-2289

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.schwaben.bayern.de