Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen verbessern.

Gegenstand

Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landesverkehrswacht und der ADAC.

Zuwendungsfähige Kosten

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).


Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:

Projekte, die keine Maßnahmen zur Verkehrsprävention enthalten, können nicht gefördert werden.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.


Fristen

Der Antrag muss bis 31.12.2023 gestellt werden. Projekt muss innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Woche(n) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Schwaben

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift


86145 Augsburg

Telefon

+49 821 327-01

Fax

+49 821 327-2289

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.schwaben.bayern.de