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Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen


Beschreibung

Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

Gemäß § 54 Abs. 1 AVPfleWoqG können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

Soweit die Module oder die vergleichbaren Qualifikationen angerechnet werden, beschränken sich die Prüfungen nach § 59 Abs. 1 AVPfleWoqG im Wesentlichen auf die fehlenden Qualifikationen.

Über die Anrechnung entscheidet die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als die zuständige Behörde schriftlich ausschließlich im Onlineformat. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen.


Erforderliche Unterlagen

  • Es werden folgende Dokumente benötigt:

    • Lebenslauf
    • Arbeitszeugnisse (Nachweis der benötigten Berufserfahrung)
    • Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn) /Transcript of Records
    • Qualifikationsurkunden
    • Qualifikationszeugnisse (möglichst detaillierter Umfang der Inhalte der Weiterbildung - es werden nur Weiterbildungen berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
    • Projektnachweis (Projektbericht, ggf. Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung im Umfang von mind. 10 Seiten)
    • Praktikums- oder Hospitationsnachweise


Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Hausanschrift

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Postanschrift

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Telefon

+49 89 5419985-0

Fax

+49 89 5419985-99

E-Mail


Webseite

https://www.vdpb-bayern.de