Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Beschreibung
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).Fristen
baldmöglichstFormulare
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Beamte (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Bamberg)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Beamte (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Bamberg)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht)
Kosten
keineZuständige Stelle(n)
Staatliches Schulamt im Landkreis Bamberg
Hausanschrift
Theuerstadt 196050 Bamberg
Postanschrift
Theuerstadt 196050 Bamberg

