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Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements


Beschreibung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) den Regierungen und bei Beruflichen Oberschulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.


Voraussetzungen

Innerhalb eines Jahreszeitraums hat sich in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergeben.

Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Hausanschrift

Salvatorstr. 2
80333 München

Postanschrift


80327 München

Telefon

+49 89 2186-0

Fax

+49 89 2186-2800

E-Mail


Webseite

http://www.km.bayern.de