Kfz-Überwachungsorganisationen; Aufsicht
Beschreibung
Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen in Bayern aus. Die Überwachungsorganisationen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Anerkennungsbehörde) anerkannt.
Für die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen liegt jeweils ein Anerkennungsbescheid vor.
Die Regierung von Niederbayern beaufsichtigt die Einhaltung der Auflagen aus den Anerkennungsbescheiden sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Rechtsgrundlagen
- Nr. 9.1 Anlage VIIIb Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 Abs. 3 Nr. 2 Verordnung über Zuständigkeit der Regierungen (ZustVVerk)
Verwandte Themen
- Prüfingenieur/-in in Kfz-Überwachungsorganisation; Beantragung der Zustimmung zur Betrauung
- Prüfingenieur/-in in Kfz-Überwachungsorganisation; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Niederbayern
Hausanschrift
Regierungsplatz 54084028 Landshut
Postanschrift
Postfach84023 Landshut

