Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung


Beschreibung

Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.


Voraussetzungen

Der Bewerber als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann:


Verfahrensablauf

Die Technische Prüfstelle, bei welcher der Bewerber angestellt ist, stellt einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung der fachlichen Eignung. Dem Antrag sind die unten genannten erforderlichen Unterlagen beizulegen. Die Regierung von Niederbayern prüft den Antrag auf Vollständigkeit sowie die Erfüllung der Voraussetzungen. Die Anmeldung beim Prüfungsausschuss übernimmt die Technische Prüfstelle. Die Regierung von Niederbayern bestätigt nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen die Anmeldung beim Prüfungsausschuss.


Fristen

Die Unterlagen für die Sommerprüfung müssen jeweils im Januar, die Unterlagen für die Winterprüfung jeweils im Juli des Prüfungsjahres bei der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden. Der genaue Termin für die Abgabe der Unterlagen wird der Technischen Prüfstelle bzw. den Überwachungsorganisationen rechtzeitig bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Teilnahmegebühren Prüfung (je nach Befugnis):


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de