Vergabeverfahren von Bauleistungen; Durchführung von Nachprüfungen


Beschreibung

Die VOB-Stellen (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sind bei den Regierungen angesiedelt und stehen Bietern und Bewerbern als Nachprüfungsstelle für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben werden müssen, zur Verfügung.

Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma, sondern bei kommunalen Maßnahmen und Fördermaßnahmen nach dem Ort der Baumaßnahme, bei staatlichen Maßnahmen nach dem Sitz der Vergabestelle.


Voraussetzungen

Die VOB-Stellen der Regierungen werden als Nachprüfungsstellen für Vergabeverfahren von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, in folgenden Fällen tätig:

In allen anderen Fällen ist die jeweilige Aufsichtsbehörde Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A. Diese können sich der fachlichen Unterstützung durch die VOB-Stelle bedienen, bleiben jedoch für die endgültige Entscheidung zuständig.


Verfahrensablauf

Sofern obige Voraussetzungen vorliegen, ist der Antrag auf Nachprüfung bei der VOB-Stelle zu stellen. Nachprüfungsverfahren können nur per E-Mail, Fax oder Brief beantragt werden. Es werden folgende Informationen benötigt:


Fristen

Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, das durch den Zuschlag oder die Aufhebung erfolgt, möglich. Die Rückabwicklung geschlossener Verträge kann im Unterschwellenbereich nicht angeordnet werden.

Bearbeitungsdauer

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist besteht nicht, die Bearbeitungszeit ist jeweils einzelfallbezogen und kann sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die eingehenden Anträge nach Dringlichkeit bearbeitet werden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de