Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft


Beschreibung

Zweck

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden Vorhaben in Bayern gefördert, deren Durchführung für den Freistaat Bayern von volkswirtschaftlichem Interesse ist.

Gegenstand

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die der Kredit sonst nicht gewährt werden könnte.

Begünstigte

Antragsberechtigt sind förderungswürdige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Angehörige freier Berufe).

Förderfähige Vorhaben

Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen).

Art und Höhe

Die Ausfallbürgschaft wird je nach Einzelfall auf einen angemessenen Teil der Kredits (maximal 80 %) beschränkt. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über EUR 5.000.000,00 möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung (siehe "Verwandte Themen" und "Weiterführende Links"). .

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen:


Verfahrensablauf


Fristen


Kosten


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

LfA Förderbank Bayern

Hausanschrift

Königinstraße 17
80539 München

Postanschrift

Königinstraße 17
80539 München

Telefon

+49 89 2124-0

Fax

+49 89 2124-2440

E-Mail


Webseite

https://www.lfa.de