Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Beschreibung
Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").
Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG)
BayRS IV S. 695; BayRS 66-1-F
- Richtlinien für die Übernahme von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
51 - L 6850 - 016 - 9 262/03; FMBl 2010 S. 84
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
- Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
Zuständige Stelle(n)
Bayerische Landesbank
Hausanschrift
Brienner Str. 1880333 München
Postanschrift
Brienner Str. 1880333 München

