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Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft


Beschreibung

Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Landesbank

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