Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals


Beschreibung

Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen.

Der Rahmenlehrplan für diesen Fortbildungslehrgang bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.


Voraussetzungen

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang wird erteilt, wenn


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.


Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 3 Montae

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)


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Zuständige Stelle(n)