Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems


Beschreibung

Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.

Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("…mindestens alle zwei Jahre…") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.

Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz


Voraussetzungen

Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)


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Zuständige Stelle(n)