Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung
Beschreibung
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Durchführung der Fahreignungsseminare in Bayern. Für den Erhalt der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist u. a. die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang erforderlich, dessen Durchführung ebenfalls von der Regierung der Oberpfalz überwacht wird.
Voraussetzungen
Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie bzw. Verkehrspädagogik muss vorhanden sein.
Verfahrensablauf
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Erlaubnisinhaber stets auf
- Vorhandensein der Voraussetzungen,
- Erfüllung der Fortbildungspflicht,
- Vorhandensein einer geeigneten räumlichen und sachlichen Ausstattung,
- Vorhandensein von Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift auf Teilnehmerliste),
- Führung einer anonymisierten Dokumentation der durchgeführten Seminaren und
- Einhaltung des Ausbildungsprogramms.
Die Regierung lässt sich ggf. hierüber Nachweise vorlegen.
Rechtsgrundlagen
- § 42 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 46 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- § 43 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Regierung der Oberpfalz
Hausanschrift
Emmeramsplatz 893047 Regensburg
Postanschrift
93039 Regensburg

