Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung; Beantragung einer Anerkennung


Beschreibung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen hierfür die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (Fahreignung). Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, wird dieser durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung überprüft. Sind die Eignungszweifel aufgrund Alkohol- oder Drogenauffälligkeit entstanden, kann die Begutachtungsstelle den Kunden im Anschluss an die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen.

Diese Kurse werden Trägern durchgeführt, die hierfür amtlich anerkannt sein müssen.


Voraussetzungen

  1. Antrag (E-Mail an wirtschaft@reg-opf.bayern.de)
  2. Voraussetzungen der Anlage 15 zu § 70 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  3. Voraussetzungen der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 70 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110), zuletzt geändert durch Verlautbarung vom 11. März 2020 (VkBl. S. 215)

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an wirtschaft@reg-opf.bayern.de) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.


Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Rahmengebühr: 128,00 bis 2 556,00 €


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.


Zuständige Stelle(n)

Regierung der Oberpfalz

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift


93039 Regensburg

Telefon

+49 941 5680-0

Fax

+49 941 5680-1199

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de