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Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung


Beschreibung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.


Voraussetzungen

  1. Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

 


Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder

    (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)

  • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder

    (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)

  • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
  • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
  • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

    (aktuelle Versicherungspolice)


Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.


Kosten

Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.


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Zuständige Stelle(n)

Regierung der Oberpfalz

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift


93039 Regensburg

Telefon

+49 941 5680-0

Fax

+49 941 5680-1199

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de