Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems


Beschreibung

Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.

Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.


Voraussetzungen

Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand (12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit).

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.


Zuständige Stelle(n)

Regierung der Oberpfalz

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift


93039 Regensburg

Telefon

+49 941 5680-0

Fax

+49 941 5680-1199

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de