Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte


Beschreibung

Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung anbieten, die in der Regel nötig sind, soweit Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Berufskraftfahrer können die Teilnahme an einer Schulung durch den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Auftrag gegebenen und von der Bundesdruckerei hergestellten Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.


Voraussetzungen

Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung werden staatlich anerkannt, wenn


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die staatliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.


Fristen

Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 6 Wochen (auch mehrere Monate möglich, abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand: 51,10 - 511,00 EUR

Auslagen (ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwands wird bei Nutzung des Online-Verfahrens eine niedrigere Gebühr erhoben als bei anderen Antragsformen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Regierung der Oberpfalz

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift


93039 Regensburg

Telefon

+49 941 5680-0

Fax

+49 941 5680-1199

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de