Immissionsschutz; Beratung durch zentrale Fachstellen


Beschreibung

Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen

Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.

Zuständige Behörden


Voraussetzungen

Die zentralen Fachstellen werden z. B. auf Anfrage der primär zuständigen Behörden tätig.

Verfahrensablauf

Es genügt eine formlose Anfrage der primär zuständigen Behörden bei den Fachstellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der Anfrage und der Auslastung der Fachstellen.

Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Schwaben

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift


86145 Augsburg

Telefon

+49 821 327-01

Fax

+49 821 327-2289

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.schwaben.bayern.de