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Landesplanerische Stellungnahmen; Abgabe


Beschreibung

Landesplanerische Stellungnahmen nach Art. 27 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) haben den Zweck, ohne Durchführung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens festzustellen, ob eine Planung oder Maßnahme mit den einschlägigen Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei den Regierungen gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.

Zahlenmäßig wichtigster Anwendungsfall sind die landesplanerischen Stellungnahmen als beteiligter Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellungsverfahren zu Bauleitplänen gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB). Daneben äußert sich die höhere Landesplanungsbehörde auch in fachplanerischen Zulassungsverfahren wie beispielsweise in Planfeststellungsverfahren, bei der Festsetzung von Wasser- oder Naturschutzgebieten oder in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

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95444 Bayreuth

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95420 Bayreuth

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+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

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