Weinrecht; Beantragung einer Versuchserlaubnis


Beschreibung

Um den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu hemmen, können spezielle önologische Verfahren bei allen Erzeugnissen oder Getränken aus Weintrauben im Rahmen eines Versuchs erprobt werden.
Dabei sind Beschränkungen und Überwachungsmaßnahmen notwendig, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich ausgenutzt werden.

Beim positiven Ausgang des Versuches kann das Erzeugnis für den Verkehr freigegeben werden. Zuständige Behörden:


Voraussetzungen

Die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes muss im Vordergrund stehen und auf den Einzelfall beschränkt bleiben. Die Behandlungsstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.

Verfahrensablauf

Die Versuchserlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Fristen

Die Erlaubnis ist vor dem Beginn des Versuches einzuholen.

Formulare


Kosten

Je nach Weinmenge und Bedeutung des Versuches von 25 bis 250 EUR.

Hinzu kommen die Auslagen für gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch und Anfechtungsklage


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Hausanschrift

An der Steige 15
97209 Veitshöchheim

Postanschrift

Postfach 1140
97205 Veitshöchheim

Telefon

+49 931 9801-0

Fax

+49 931 9801-3100

E-Mail


Webseite

https://www.lwg.bayern.de