Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.Fristen
keineErforderliche Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Formulare
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Landratsamt Bamberg)
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern)
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen)
Kosten
70 bis 290 EURRechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

