Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe


Beschreibung

Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Elektronische Einreichung

Schriftliche Einreichung

Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de) an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern übermittelt werden.


Fristen

Um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens eine Woche vor Bewilligungsbeginn gebeten.


Bearbeitungsdauer

In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten sind abhängig vom Zeitraum der Ausnahmebewilligung und von der Anzahl der von der Ausnahmebewilligung betroffenen Arbeitnehmer.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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