Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis


Beschreibung

Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann erteilt werden,


Fristen

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

60,00 - 260,00 EUR

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de