Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis
Beschreibung
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann erteilt werden,
- wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
- das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
- nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
- die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.
Fristen
1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder ReklameflugErforderliche Unterlagen
- Schleppberechtigung
- Nachweis über geeichten Barographen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
60,00 - 260,00 EURRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach