Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg
Beschreibung
Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Fristen
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen.Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
30,00 - 500,00 EURRechtsgrundlagen
- § 19 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- § 20 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach

