Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb


Beschreibung

Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz beim zuständigen Luftamt beantragen. Darüber hinaus benötigen Sie auch in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz eine Erlaubnis für den Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden.


Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.


Fristen

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme.

Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de