Schalenwild in Wintergattern; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
In Wintergattern (= Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden während der Notzeit zur Fütterung gehalten wird) darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden.
Die höhere Jagdbehörde kann hier Ausnahmen zulassen, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.
Voraussetzungen
Die Ausnahme kann zugelassen werden, wenn dies das allgemeine Wohl, insbesondere die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfordern.Verfahrensablauf
Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erforderlichkeit (insbesondere Belange des Naturschutzes, Land- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege)
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth