Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts


Beschreibung

Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.


Voraussetzungen

Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:

Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.


Formulare


Kosten

Die Gebühren nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten sich nach dem Verkehrswert des zu löschenden Rechts.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Bamberg

Hausanschrift

Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 833-0

Fax

+49 9621 9624-14008

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ba/