Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen


Beschreibung

Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür in der Regel eine spezielle Berufszulassung - die Approbation oder eine Berufserlaubnis. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.

Bei einer lediglich vorübergehenden und gelegentlichen ärztlichen Tätigkeit (Dienstleistung) ist eine Approbation oder Erlaubnis für Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz nicht erforderlich. Für die Erbringung von Dienstleistungen genügt vielmehr eine schriftliche Meldung der beabsichtigten Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (siehe unter "Für Sie zuständig") unter Vorlage bestimmter Unterlagen.


Voraussetzungen

Es muss eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung und eine Niederlassung als Arzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorliegen. Außerdem müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Bei der zuständigen Behörde sind im Rahmen der erstmaligen Meldung die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Dokumente vorzulegen. Die Behörde prüft die Unterlagen und klärt mit dem Antragsteller oder unmittelbar mit dem Herkunftsstaat etwaige Zweifelsfragen ab. Sofern die Behörde keine Bedenken geltend macht, kann die Dienstleistung erbracht werden.


Fristen

Die Meldung ist vor der erstmaligen Erbringung einer Dienstleistung schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen. Die Meldung ist einmal jährlich zu erneuern, wenn die Dienstleistung auch in diesem Jahr erbracht werden soll.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Qualität, insbesondere der Vollständigkeit der Unterlagen und dem allgemeinen Arbeitsaufkommen bei der Behörde.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Bearbeitung der Meldung ist eine Gebühr in Höhe von 50 EUR zu bezahlen.


Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de