Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:


Voraussetzungen

Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.


Fristen

Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2028.

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Hausanschrift

Kulmbacher Str. 15
96317 Kronach

Postanschrift

Postfach 11 27
96324 Küps

Telefon

+49 9261 502-0

Fax

+49 9261 502-150

E-Mail


Webseite

http://www.wwa-kc.bayern.de