Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland


Beschreibung

Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.


Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausstellung des Certificate of good standing bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Apothekerberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de