Zahnarzt/Zahnärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Beschreibung
Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.Verfahrensablauf
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.
Fristen
keineErforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
Formulare
Kosten
keineRechtsgrundlagen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg