Studium der Zahnmedizin; Beantragung der Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen


Beschreibung

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in einem dem zahnmedizinischen Studiengang verwandten Studiengang an einer deutschen Universität oder Hochschule oder im Studiengang Zahnmedizin oder einem diesem verwandten Studiengang an einer ausländischen Universität oder Hochschule erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit gegeben ist.


Voraussetzungen

Ein Studienhalbjahr kann angerechnet werden, wenn der Nachweis einer mindestens halbjährigen Studienzeit erbracht wurde und während dieser Zeit drei Scheine (siehe Übersicht unten) regelmäßig und erfolgreich absolviert wurden.
Zwei Studienhalbjahre können angerechnet werden, wenn der Nachweis einer mindestens einjährigen Studienzeit erbracht wurde und während dieser Zeit fünf Scheine (siehe Übersicht unten) regelmäßig und erfolgreich absolviert wurden.

3 Scheine = 1 Semester
5 Scheine = 2 Semester
8 Scheine = 3 Semester
10 Scheine = 4 Semester

Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist:

  1. Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
  2. Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
  3. Praktikum der Physiologie
  4. Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
  5. Praktikum der makroskopischen Anatomie
  6. Praktikum der mikroskopischen Anatomie
  7. Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
  8. Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
  9. Übung in medizinischer Terminologie
  10. Praktikum der Berufsfelderkundung

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten für das Studium der Zahnmedizin in Deutschland erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie den Antrag direkt online ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen einscannen und anschließend gemeinsam mit dem Antrag elektronisch einreichen können. (Siehe Online-Verfahren)

Eine Antragsstellung per E-Mail oder per Post ist nicht möglich.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-6 Wochen. In Einzelfällen (z. B. bei fehlenden Vergleichsfällen) werden die Unterlagen an die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn zur Überprüfung gesandt. Die Bearbeitung kann in solchen Fällen länger als 6 Monate dauern.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

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Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Postanschrift


80534 München

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