Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags


Beschreibung

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung

aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen.

Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.

Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister ausgehändigt, möglichst in Feuerwehrversammlungen. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragte Person erfolgen. Die Form soll dem Anlass angemessenen sein.


Voraussetzungen

Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, solange für die Person bei einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist.

Verfahrensablauf

Die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen können vorschlagen:

Die Vorschläge der Kommandanten und der Betriebsleiter sind den Landratsämtern über die Gemeinden vorzulegen. Die Gemeinde reicht Vorschläge an die Kreisverwaltungsbehörde weiter.


Fristen

Vorschläge für die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.


Rechtsgrundlagen


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