Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung
Beschreibung
Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.
Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.
Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.
Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen
- Änderungsschneider/in
- Brauer/in und Mälzer/in
- Bürokaufmann/frau
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Fahrzeugpfleger/in
- Fotograf/in
- Kaufmann/frau für Bürokommunikation
- Kaufmann/frau für Büromanagement
- Modist/in
können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.
Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken)
- Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung
Sie können eine Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung online beantragen.
Kosten
Es können Verwaltungsgebühren anfallen.Rechtsgrundlagen
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Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer für Oberfranken
Hausanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth

