Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung
Beschreibung
Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
- über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Segelflugzeugs verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
- die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1976 erfüllen.
Fristen
Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
- Gewerblicher Flugbetrieb mit Segelflugzeugen - Erklärung
Sie können Ihre Erklärung zur Durchführung gewerblicher Flüge mit Segelflugzeugen online einreichen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 Abs. 2 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139
Fassung vom 08.04.2020
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 2791522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 0691511 Ansbach

