Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Auf der Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aller EU-Mitgliedsstaaten zielt der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) auf die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, resilienten, innovativen und wettbewerbsfähigen Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit. Weitere Förderschwerpunkte sind die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse insbesondere durch die Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume.
Antragsberechtigt sind
Förderfähig sind Vorhaben
Förderung

Voraussetzungen

Die Förderung eines Vorhabens setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gesichert erscheint. Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:


Verfahrensablauf

Förderanträge im Rahmen des EMFAF können nur im elektronischen Verfahren über iBALIS-Online gestellt werden. Dazu werden eine 10-stellige Betriebsnummer (erhältlich beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF) sowie die Zugangsdaten zu iBALIS benötigt. Sofern noch nicht vorhanden können Letztere unter Angabe der Betriebsnummer beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) bezogen werden.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hausanschrift

Porschestr. 5a
84030 Landshut

Postanschrift

Porschestr. 5a
84030 Landshut

Telefon

+49 871 9522-4300

Fax

+49 871 9522-4399

E-Mail


Webseite

http://www.fueak.bayern.de