Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen


Beschreibung

Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.


Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
  • Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:

    • Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
    • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
    • Unterlagen über Studiengang im Ausland (z. B. Österreich)
      Bei einem Abschluss des Diplomstudiums Pharmazie in Österreich sind folgende Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich:
      • Geburtsurkunde
      • Abiturzeugnis
      • Studienblatt/Studienzeitbestätigung
      • Zeugnis über die Dritte Diplomprüfung
      • Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades "Magistra/Magister" der Pharmazie

  • ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)


Kosten

  • Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
  • Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
    • ein Semester (extern): 25,00 EUR
    • zwei Semester (extern): 40,00 EUR
    • drei Semester (extern): 50,00 EUR
    • vier Semester (extern): 60,00 EUR
    • ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
    • zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
    • drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
    • vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
  • Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
    • eine Prüfung: 20,00 EUR
    • zwei Prüfungen: 30,00 EUR

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Postanschrift


80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/