Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen
Beschreibung
Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag
- Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
- Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums
an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
Bearbeitungsdauer
2-4 WochenErforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
- Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
- Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
- Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
- Unterlagen über Studiengang im Ausland (z. B. Österreich)
Bei einem Abschluss des Diplomstudiums Pharmazie in Österreich sind folgende Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich:- Geburtsurkunde
- Abiturzeugnis
- Studienblatt/Studienzeitbestätigung
- Zeugnis über die Dritte Diplomprüfung
- Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades "Magistra/Magister" der Pharmazie
- ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern)
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland
Sie können den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland online einreichen.
Kosten
- Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
- Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
- ein Semester (extern): 25,00 EUR
- zwei Semester (extern): 40,00 EUR
- drei Semester (extern): 50,00 EUR
- vier Semester (extern): 60,00 EUR
- ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
- zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
- drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
- vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
- Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
- eine Prüfung: 20,00 EUR
- zwei Prüfungen: 30,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Pharmazeutische Prüfungen; Beantragung der Zulassung
- Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 3980538 München
Postanschrift
80534 München

