Fahrrad; Informationen zur technischen Sicherheit


Beschreibung

Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören - natürlich funktionsfähig - zum Beispiel

Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.

Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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