Fischetikettierung; Beantragung einer Handelsbezeichnung


Beschreibung

Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.

Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.


Voraussetzungen

Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur

Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.


Verfahrensablauf

Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.


Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Postanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon

+49 228 996845-0

Fax

+49 228 996845-3444

E-Mail


Webseite

http://www.ble.de