Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken
Beschreibung
Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.
Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- § 50 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955)
Zuwendungsnachweis
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Bamberg
Hausanschrift
Martin-Luther-Str. 196050 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

